| Geldanlage und Finanzmärkte | ||||||||||||
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Der effektive Jahreszins und seine Bedeutung für den Kreditvergleich |
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In letzter Zeit enorm an Dynamik gewonnen hat der Markt online vermittelter Kredite und Finanzierungen. War man auf der Suche nach einem Kredit in früheren Zeiten auf den klassischen Weg zur Hausbank um die Ecke angewiesen, kann man seinen Finanzierungsbedarf im Zeitalter des Internet auch online decken. Wer sich auf die Suche nach einem günstigen Onlinekredit begibt, der stellt meist schnell fest, dass es eine Vielzahl an Kreditbanken – klassische Filialbanken und spezialisierte Direktbanken halten sich in etwa die Waage – und noch viel mehr reine Kreditvermittler gibt, die um den Gunst des Kunden buhlen. Es versteht sich von selbst, dass einer Kreditentscheidung ein eingehender Kreditvergleich vorangehen sollte. Doch wer Angebote verschiedener Banken und Vermittler gegenüberstellt und vergleichen möchte, sollte in diesem Zusammenhang über einige Besonderheiten Bescheid wissen. Gemeinhin wichtigstes Vergleichskriterium im Finanzierungsbereich ist der effektive Jahreszins. Dieser gibt die aus einem Darlehensvertrag resultierende jährliche Gesamtbelastung an, welche der Kreditnehmer zu tragen hat. Ausgedrückt wird der effektive Jahreszins in einem prozentualen Anteil vom Nettodarlehensbetrag. Inkludiert sein müssen nach geltendem Kreditrecht alle eventuell anfallenden Bearbeitungsgebühren, sonstige Nebenkosten sowie ein evtl. Disagio (Zinsabschlag bei Kreditauszahlung). Wer nun ein konkretes Kreditangebot anhand der Effektivverzinsung vergleichen möchte, der muss die Angebote im Detail studieren. Die Ursache hierfür liegt in zwei – auf den ersten Blick nicht unmittelbar offensichtlichen – Phänomenen: An erster Stelle zu erwähnen ist die Art der Tilgungsverrechnung. Obwohl der Kreditnehmer das Darlehen monatlich tilgt, werden die geleisteten Tilgungsbeträge nicht monatlich, sondern beispielsweise nur alle drei, sechs oder auch zwölf Monate gutgeschrieben. Der Kreditnehmer zahlt also Zinsen für an sich bereits getilgte Schuld. Noch etwas schwieriger wird das Ganze, wenn man die Verrechnung und Fälligkeit der Zinsen einbezieht. Der Verrechnungstermin kann hier das Kalenderjahr sein, oft werden Zinsen aber auch in kürzeren Abständen fällig. Zur Verdeutlichung der Problematik und des auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu verstehenden Unterschiedes bietet sich ein kleines Beispiel an: Ein Kreditinteressent hat zwei auf den ersten Blick „gleich gute“ Angebote vorliegen. „Gleich gut“ deshalb, da die jährliche Gesamtbelastung gleich ist. Die jährliche Gesamtbelastung – oder auch Ratenleistung – ist die Summe aus geleisteter Tilgung und gezahltem Zins. Doch die Tücke beim Kreditvergleich liegt im Detail – günstiger ist nun nämlich jenes Darlehen, bei welchem die Zinsverrechnung in größeren Zeiträumen durchgeführt wird. Unter sonst gleichen Bedingungen verringert sich die Restschuld aufgrund eines höheren Tilgungsanteiles bei einer Zinsverrechnung in längeren Zeiträumen schneller. Deshalb ist das Darlehen günstiger als wenn die Zinsverrechnung in kürzeren Abständen erfolgt. |
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