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Heilmittel und Sehhilfen und die private Krankenversicherung |
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Wenn die Heilmittel von einem niedergelassenen Arzt verordnet werden, erstattet die Privat Krankenversicherung diese auch. Man bezeichnet als Heilmittel sämtliche Leistungen, die durch Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Bademeistern oder Logopäden erbracht werden. Schaut man sich Angebote PKV an, so wird man feststellen, dass die private Krankenversicherung die Kosten dafür nach dem Erstattungsprinzip übernimmt. Ein Vorteil gegenüber der gesetzlichen Alternative, denn hier werden zehn Prozent Selbstbeteiligung zuzüglich zehn Euro pro Verordnung fällig. Wenn ein approbierter, niedergelassener Arzt Sehhilfen verordnet, werden auch diese durch die private Krankenversicherung übernommen, allerdings variiert hier die Übernahme der Kosten je nach Tarif.
Etwa
zwischen 70 und 100 Prozent werden durch die private Krankenversicherung
erstattet. Um kurz den Unterschied zur GKV aufzuzeigen: Diese zahlt unter
der Bedingung einen vorher festgelegten Satz, dass sich die Dioptrien-Zahl
um 0,5 verändert hat. Dabei werden nur die Gläser, nicht aber die
Brillenfassungen erstattet. Wer also daran denkt, in die private
Krankenversicherung zu wechseln, wird hier wieder profitieren, die
Leistungen im PKV Angebot sind deutlich höher, als bei der gesetzlichen
Variante. Und das auch, wählt man bei der PKV günstigste Tarife, denn
ersetzt wird in jedem Fall – nur die Höhe der Erstattung für Heilmittel und
Sehhilfen variiert eben je nach Tarif. Um herauszufinden, welche private
Krankenversicherung was bietet, lohnt es sich, Angebote PKV einzuholen; am
besten durch einen PKV Versicherungsvergleich. Eine übersichtliche und
neutral behandelte Aufstellung über die Leistungen und Kosten für die
private Krankenversicherung bietet in dieser Form nur ein
Versicherungsvergleich PKV. Lohnenswert also, wenn man Heilmittel und
Sehhilfen erstattet haben möchte.
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