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Private Krankenversicherungen |
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Krankenversicherungen generell übernehmen, teilweise oder voll, die bei der Behandlung von Krankheiten entstehenden Kosten ihrer Versicherten. Das gleiche gilt bei auftretender Mutterschaft und sehr oft auch für die entstehende Versorgung und Hilfe infolge von Katastrophen oder Unfällen. Bei vielen Nationen ist die Krankenversicherung Bestandteil des Gesundheits- oder sogar Sozialversicherungssystems, mithin verbindlich und zumeist überschaubar geregelt. Seit 2009 gilt in der Bundesrepublik Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht für jeden einzelnen Bürger des Landes. Die Bundesbürger haben dabei die Möglichkeit sich gesetzlich sowohl kranken- als auch pflegeversichern zu lassen oder aber eine private Krankenversicherung abzuschließen. Welche Versicherungsform sie wählen, ob GKV oder PKV, ist nicht ausschließlich von ihrem eigenem Willen, Wollen und Ermessen abhängig, sondern darüber hinaus von Rahmenbedingungen, die durch Gesetze festgeschrieben sind. Pauschal gilt, daß private Krankenversicherungen, für den Einzelnen und besonders Gutverdiener, kostengünstiger als staatliche Versicherungsleistungen sind, weil sie, im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungsbeiträgen, nicht einkommensabhängig errechnet werden. Die Versicherungsbeiträge werden bei einer privaten Krankenversicherung in Bezug auf den im Leistungsumfang der jeweils konkret zugeschnittenen Versicherungsprämie fixiert, ohne prozentual an das Einkommen des Versicherers gekoppelt zu sein. Allerdings gilt zu beachten, daß Partner nicht automatisch mitversichert sind. Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, eine Vollversicherung abzuschließen, die die gesamten, während einer Krankheit entstehenden Kosten übernimmt, eine Teilversicherung, die anteilmäßig die Krankheitskosten ausgleicht oder eine Zusatzversicherung, die neben einer anderen, z.B. gesetzlichen, Versicherungsleistung Risiken trägt und Auslagen tilgt. Zur Ermittlung der Beitragshöhe bei einem privaten Kranken- und Pflegeversicherer ist das Eintrittsalter bzw. der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers entscheidend, sein Geschlecht, Frauen werden anderer Sicherheitsrisiken wegen tariflich höher eingestuft als Männer, der Beruf, insofern als es Berufsgruppen mit erhöhtem Risikopotential gibt, das prozentual zum Normaltarif erfaßt und verrechnet wird, aber auch tarifliche Zusatzleistungen, wie zum Beispiel eine Chefarztbehandlung, die einen höheren Beitragssatz rechtfertigen. Natürlich gibt es diverse Zusatzhäppchen, die ich mir als Versicherungsnehmer gönnen kann aber nicht obligat und verbindlich leisten muß. Allerdings sind Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung den allgemeinen Marktgegebenheiten ausgesetzt und folglich nur temporär stabil. Die wohl bekannte Tendenz des Preisanstiegs resultiert nicht zuletzt aus der Erhöhung des medizinischen Fortschritts, so daß neue Behandlungsstrategien andere Kosten verursachen. Zudem kann eine erhöhte Belastung innerhalb eines Tarifs in Erscheinung treten oder die Kopfschadenprofile sind nicht hinreichend errechnet worden und machen nachfolgende Korrekturen erforderlich. Ebenso muß eine private Versicherungsgesellschaft auf die veränderte Finanzsituation am Geldmarkt überhaupt reagieren, erhöhte Zinssätze oder Kapitalveränderungen beitragstechnisch austarieren. Nicht zuletzt können gesetzliche Eingriffe in die private Krankenversicherung deren Versicherungsprämien beeinflussen. |
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