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Die Zusatzversicherung für hochwertigen Zahnersatz statt einfachste Regelversorgung

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Der Gesetzgeber hat den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren immer weiter gekürzt. Die größten Einschränkungen wurden im Bereich der stationären Behandlung im Krankenhaus und beim Zahnersatz vollzogen. Dies hat zur Folge, dass nur noch einfachste Regelversorgung statt hochwertigem Zahnersatz, Mehrbettzimmer und keine freie Arztwahl im Krankenhaus gegeben ist. Wer mehr will, muss dies über eine private Krankenversicherung versichern. Die Hürden für einen Wechsel in die private Krankenversicherung liegen sehr hoch. Für alle die, die nicht wechseln können oder wollen bietet der Versicherungsmarkt ein großes Spektrum an Zusatzversicherungen an, die in ihren Leistungen und Beiträgen große Unterschiede aufweisen. Man kann die Tarif-Varianten der Zusatzversicherungen in die vier Kategorien ambulant, stationär, Zahn und Tagegeld einteilen. Besonders für hochwertigen Zahnersatz, lohnt sich eine Zusatzversicherung. Durch das Modernisierungsgesetz aus 2004 besteht nur noch Anspruch auf einen befund bezogenen Festzuschuss im Rahmen der einfachen Regelversorgung. Wer ein Ergebnis im Rahmen des heute technisch möglichen wünscht, muss einen hohen Privatanteil selber tragen.


Eine private Zahnzusatzversicherung schließt die entstehende Lücken im Versicherungsschutz und bewahrt Sie vor hohen Zuzahlungen. 
Bis 2005 leisteten die Krankenkassen bei Zahnersatz einen prozentualen Zuschuss auf die vertraglich vereinbarten Kosten. Je nach Bonus wurden 50, 60 oder 65 % der Kosten übernommen. Nach der neuen Regelung wird für einen entsprechenden Befund, z.B. eine Zahnlücke über zwei Zähne, ein fester Zuschuss gewährt. Jetzt spielt es keine Rolle mehr, wie z.B. eine bestehende Zahnlücke versorgt wird. Ob mit einer festen Brücke oder durch ein oder zwei Implantate, die Krankenkasse erstattet 50% des Betrages, der einer Grundversorgung entspricht. Das Bonussystem wurde beibehalten. Je nach dem, welcher Prophylaxe-Zeitraum durch das Bonusheft nachgewiesen werden kann, wird ein Zusatzbonus von 10% für 5 Jahre und 15% für 10 Jahre gewährt. Ein Vorteil dieser neuen Regelung ist, dass Kassenpatienten den Festzuschuss auch dann erhalten, wenn sie sich für eine Leistung entscheiden, die früher nicht bezuschusst wurde (z.B. hochwertige Inlays, Implantate, ect.) 0 In den meisten Fällen wird die Gesamtleistung aus GKV und PKV auf 80% bis 90% des Rechnungsbetrages maximiert. Häufig sind die Tarife mit einer Leistungsstaffel ausgestattet, so dass in den ersten Versicherungsjahren (meist 4Jahren) pro Jahr nur eine geringe Leistung vom Versicherer erbracht wird. Häufig können Leistungen aus der Zusatzversicherung auch nicht sofort nach Abschluss in Anspruch genommen werden. I.d.R. beträgt die Wartezeit für Zahnersatz 8 Monate.


Vergleichen lohnt sich
Das Angebot der einzelnen Versicherungen ist sehr vielseitig. Deshalb sollten Sie zunächst überlegen, welche Leistungen Sie für notwendig halten und welcher Beitrag für Sie akzeptabel ist. Entweder recherchieren Sie selbst oder nutzen Sie die professionelle Unterstützung eines freien Versicherungsmaklers. Das Internet stellt zahlreiche Vergleichsangebote zur Verfügung. Allerdings wird Ihre Vergleichsanfrage in sehr vielen Fällen an einen Berater weitergeleitet, der mit den zur Verfügung gestellten Daten einen professionellen Versicherungsvergleich erstellt. Es gibt in letzter Zeit aber auch immer mehr Onlinerechner die sofort ein Ergebnis liefern.


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